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Bewohnerparkausweis - Antrag auf Bewohnerparkausweis nach § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrsordnung

Hinweise zu diesem Service

Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.

Alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Ausfüllen

Informationen zur Dienstleistung

Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.

In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.

Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.


Weitere Informationen finden Sie hier

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