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Meldebescheinigung - Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Informationen zur Dienstleistung

Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeiten in Lippstadt. Diese Bescheinigung enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Lippstadt gemeldet ist oder war.


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