Meldebescheinigung - Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz
Anmeldung erforderlich
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Informationen zur Dienstleistung
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeiten in Lippstadt. Diese Bescheinigung enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Lippstadt gemeldet ist oder war.
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