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Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Informationen zur Dienstleistung

Wenn Sie sich einen treuen Vierbeiner anschaffen, müssen Sie ihn innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadt anmelden. Dies kann entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.  

Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden ist zusätzlich eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.


Weitere Informationen finden Sie hier