Urkunden - Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit. Die Berechtigung, als Lebenspartner eine Urkunde anzufordern, bezieht sich nur auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nicht auf Lebensgefährten.
Informationen zur Dienstleistung
Heiraten, Geburten und Sterbefälle
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