Markt - Antrag Festsetzung einer Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Markt) nach § 60, § 64, § 65, § 66, § 67 oder § 68 Gewerbeordnung
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.
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Wenn Sie im Gebiet der Stadt Lippstadt einen festgesetzten Markt veranstalten möchten, benötigen Sie dazu eine spezielle Genehmigung. Die Festsetzung eines Marktes räumt dem Marktveranstalter bzw. den Beschickern des Marktes bestimmte Marktprivilegien ein. Dies bedeutet, dass durch die Festsetzung u. a. Befreiungen von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und der Gewerbeordnung möglich sind. Die Festsetzung kann nur erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Ein Markt kann sein:
- Volksfest
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
- Wochenmarkt
Die Entscheidung, um welche Marktart es sich handelt, liegt bei der Ordnungsbehörde.
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