Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.
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Meldebehörden müssen Einwohner registrieren, um deren Identität und Wohnsitz feststellen und nachweisen zu können. Im Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen wird daher ein Melderegister geführt, aus dem auch Auskunft erteilt werden darf. Jeder gemeldete Bürger hat nach dem Bundesmeldegesetz die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung zu gestatten.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- Parteien
- Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:
- der Werbung
- des Adresshandels
Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.
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