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Schankerlaubnis - Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)

Hinweise zu diesem Service

Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.

Alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Ausfüllen

Informationen zur Dienstleistung

Sobald Sie in Ihrer Gaststätte alkoholische Getränke ausschenken wollen, ist eine Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Schankerlaubnis. Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken.

Wer vorübergehend aus besonderem Anlass (z.B. Straßenfest, Volksfest, Vereinsfeier, Sportveranstaltung) alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese kann allerdings unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Notwendig ist dafür ein formloser schriftlicher Antrag, der das Vorhaben näher beschreibt und Angaben zum Zeitrahmen sowie zum besonderen Anlass enthält.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin beim Ordnungsamt, Fachdienst Sicherheit und Ordnung einzureichen.


Weitere Informationen finden Sie hier