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Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

Hinweise zu diesem Service

Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.

Alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Ausfüllen

Informationen zur Dienstleistung

Sie sind frisch nach Lippstadt gezogen und wir dürfen Sie als neuen Bürger begrüßen? Dann melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei der Meldebehörde an.

Das gilt auch, wenn Sie innerhalb Lippstadts in eine andere Wohnung ziehen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.


Weitere Informationen finden Sie hier