Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (zu § 2 Absatz 2, § 14, § 15 WFNG NRW)
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.
Hier finden Sie Hinweise zur Einkommenserklärung
Alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Ausfüllen
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins muss grundsätzlich das Einkommen des Kalenderjahres vor Antragstellung sowie des aktuellen Kalenderjahres nachgewiesen werden. Als Einkommensnachweis können die Verdienstabrechnung, Steuerbescheide sowie Bescheide über sonstige Leistungen (Rente etc.) vorgelegt werden. Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenen Einkünften und für jede volljährige Person ist eine Einkommenserklärung im Haushalt auszufüllen.
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