Verkehrswertgutachten - Antrag Verkehrswertgutachten für un-/bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentums (Kurzfassung) nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB)
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Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Rat und der Verwaltung der Stadt Lippstadt weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind überwiegend Sachverständige aus dem Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie aus dem Bank- und Immobiliengewerbe. Sie werden von der zuständigen Bezirksregierung auf fünf Jahre bestellt und sind ehrenamtlich tätig. Um die Aufgaben eines Gutachterausschusses wahrnehmen zu können, hat die Stadt Lippstadt eine Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet.
Der Gutachterauschuss soll zu mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Dafür erstellt er jährlich einen Grundstücksmarktbericht,. Dieser gibt eine Übersicht über den Grundstücksmarkt mit Umsatz- und Preisentwicklung. Des Weiteren nimmt der Gutachterausschuss folgende Aufgaben war:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten - jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Lippstadt für baureife und sonstige Grundstücke sowie die die Erstellung von Übersichten -
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erstattung von Gutachten
- Erstattung von Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- und nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit
a) dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen,
b) der Aufhebung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen - Erstellung von Mietwertübersichten
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte
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