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Ausnahmegenehmigung - Antrag auf pauschale Park-Ausnahmegenehmigung für Beschäftigte in der häuslichen Pflege beziehungsweise Soziale Dienste im eingeschränkten Halteverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gemäß § 46 Absatz 1

Hinweise zu diesem Service

Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Lippstadt zuleiten.

Alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Ausfüllen

Informationen zur Dienstleistung

Auch karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken/Halten

  • im eingeschränkten Halteverbot  und Halteverbotszonen
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinregelung ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung einer Gebühr sowie
  • in Bewohnerparkzonen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diese Regelung.

Die Ausnahmegenehmigung ist pro Parkvorgang auf 60 Minuten begrenzt. Zum Nachweis ist eine Parkscheibe auszulegen.


Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis

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