Untersuchungsberechtigungsschein
Hinweise zu diesem Service
Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital. Nähere Informationen und ein Erklärvideo gibt es hier: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung.
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