Serviceübersicht
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU nach dem Aufenthaltsgesetz steht ein Antragsformular zur Verfügung.
Zeitlich begrenzte Einrichtung eines Haltverbots z. B. bei Anfahrt Umzugs-/Möbelwagen oder Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Brauchtumsfeuer sind vor der Durchführung bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. Tragen des Schutzhelmes möglich – ärztliche Bescheinigung.
Das Ordnungsamt prüft, was für die jeweilige Veranstaltung wichtig ist, welche Erlaubnisse erforderlich sind und bei wem diese rechtzeitig beantragt werden müssen.
Für Glücksspiel Kleine Lotterie oder Ausspielung (Tombola) ist eine behördliche Erlaubnis einzuholen.