Serviceübersicht
Sicherheit und Ordnung
Nach bestandener Fischerprüfung kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Der Fischereischein ist befristet gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden.
Zeitlich begrenzte Einrichtung eines Haltverbots z. B. bei Anfahrt Umzugs-/Möbelwagen oder Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Brauchtumsfeuer sind vor der Durchführung bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. Tragen des Schutzhelmes möglich – ärztliche Bescheinigung.
Für Glücksspiel Kleine Lotterie oder Ausspielung (Tombola) ist eine behördliche Erlaubnis einzuholen.
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU nach dem Aufenthaltsgesetz steht ein Antragsformular zur Verfügung.