Serviceübersicht
Tierhaltung
Hunde müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Hund - Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-WestfalenDie Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
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- Dienstleistung, für die eine Registrierung bzw. Anmeldung notwendig ist.