Serviceübersicht
Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung
Hunde müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Hund - Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, benötigt dafür eine Erlaubnis.
Hund - Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Legende
- Dienstleistung, für die eine Registrierung bzw. Anmeldung notwendig ist.