Serviceübersicht
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie).
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Gewerbetreibende, die ihren Betrieb innerhalb von Lippstadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind, müssen dies anzeigen.
Bei Aufgabe des Gewerbebetriebes ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Betreiben mehrere Personen gemeinsam ein Gewerbe, muss von jeder weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Person/jedem weiteren vertretungsberechtigtem Gesellschafter ein Beiblatt zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden.
Online Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und AusweisApp 2 oder ein Kartenlesegerät (eID) zum Auslesen des Ausweisdokuments.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist eine Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft. Gewerbe können vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises oder der elektronische Aufenthaltstitel sowie ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt. Weitere Infos dazu finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Externer Link