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Kategorie Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

EAP- einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie).

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Gewerbeanmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Gewerbeummeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung

Gewerbetreibende, die ihren Betrieb innerhalb von Lippstadt verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind, müssen dies anzeigen.

Gewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung

Bei Aufgabe des Gewerbebetriebes ist eine Abmeldung vorzunehmen.

Gewerbemeldung - Beiblatt zur Gewerbemeldung für die Angabe von weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Personen und Gesellschaftern 1-fach

Betreiben mehrere Personen gemeinsam ein Gewerbe, muss von jeder weiteren gesetzlich vertretungsberechtigten Person/jedem weiteren vertretungsberechtigtem Gesellschafter ein Beiblatt zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden.

Gewerbezentralregisterauskunft

Online Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und AusweisApp 2 oder ein Kartenlesegerät (eID) zum Auslesen des Ausweisdokuments.

eID erforderlich Bezahlmöglichkeit vorhanden Externer Link
Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist eine Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft. Gewerbe können vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden.

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Legende
eID erforderlich
Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises oder der elektronische Aufenthaltstitel sowie ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt. Weitere Infos dazu finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.
Bezahlmöglichkeit vorhanden
Das Bezahlen ist online möglich.
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