Serviceübersicht
Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung/Ummeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU nach dem Aufenthaltsgesetz steht ein Antragsformular zur Verfügung.
Wenn eine andere Person Ihren Personalausweis oder Reisepass abholen soll, benötigt diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Person muss sich auch selbst ausweisen können.
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
Online Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und AusweisApp 2 oder ein Kartenlesegerät (eID) zum Auslesen des Ausweisdokuments.
Die Meldebescheinigung gilt als Nachweis über Ihre Meldezeiten in Lippstadt. Diese Bescheinigung enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Adresse. Voraussetzung für eine Ausstellung ist, dass die betroffene Person in Lippstadt gemeldet ist oder war.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Sie benötigen einen Nachweis über Meldezeiten in Lippstadt und können nicht persönlich erscheinen? Sie haben die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Sie können Auskunft über die aktuell vorliegenden Daten einer Person aus dem Melderegister erhalten - in Bezug auf: Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. akademischer Grad. Kosten 6 € je Auskunft
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
Zum Zwecke der Ahnenforschung können Auskünfte beim Standesamt erfragt werden.
Sie können den Bearbeitungsstand zu Ihrem beantragten Personalausweis/Reisepass online abfragen. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.
Mit diesem Online Service können Sie einen Termin beim Fachdienst Einwohnerwesen reservieren um z. B. Ihre Melde- und Ausweisangelegenheiten ohne Wartezeit zu regeln.
Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung
Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit. Die Berechtigung, als Lebenspartner eine Urkunde anzufordern, bezieht sich nur auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nicht auf Lebensgefährten.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Widerspruch gegen die Weitergabe eigener Daten an Institutionen
Ein Einzug muss vom Wohnungsgeber schriftlich bestätigt werden.
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises oder der elektronische Aufenthaltstitel sowie ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt. Weitere Infos dazu finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung bzw. Anmeldung notwendig ist.
- Externer Link