Serviceübersicht
Wenn im Zuge einer Baumaßnahme Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum oder Umleitungen erforderlich werden ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.
Handwerksbetrieben die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann eine Ausnahmegenehmigung für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden.
Ist es zwingend erforderlich (z. B. bei Baumaßnahmen oder Umzügen), die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu befahren und Fahrzeuge dort abzustellen, kann in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung zum Befahren erteilt werden.
Karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen bewilligt werden.
Großraumtransporte und Schwertransporte sind nach der Straßenverkehrsordnung erlaubnis-/genehmigungspflichtig.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Straßenverkehrsordnung bzw. während der Hauptreisezeit (§ 1 Ferienreiseverordnung).
Versorgungsträger, Verkehrsbetriebe und Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, können ein sog. "vereinfachtes Verfahren" beantragen.
Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.
Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.
Erklärung des Halters oder der Halterin des Fahrzeugs welches Sie dauerhaft nutzen.
Zeitlich begrenzte Einrichtung eines Haltverbots z. B. bei Anfahrt Umzugs-/Möbelwagen oder Anfahrt von Baustellenfahrzeugen.
Online Service des Kreises Soest zu Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen.
Online Bestellung eines vergünstigten Abonnements für Empfänger von Sozialleistungen bei der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen in bestimmten Fällen auch dann bewilligt werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "Bl" nicht festgestellt wurde.
Online Service des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW.
Sondernutzungen wie: Außengastronomie, Informationsstände (auch zur politischen Werbung), sonstige Veranstaltungen, Baugerüste, Zäune und Container sowie Spanntransparente bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Lippstadt.
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. Tragen des Schutzhelmes möglich – ärztliche Bescheinigung.
Wird eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchgeführt, ist eine Erlaubnis notwendig. Beispiele: Straßenfeste, Straßenläufe/-rennen, Umzüge.
Online Service des Kreises Soest zur Reservierung eines Wunschkennzeichens.
Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit einer Grundstückszufahrt bedürfen einer Genehmigung.
- Dienstleistung, für die eine Registrierung bzw. Anmeldung notwendig ist.
- Externer Link